Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „Schnappschuss Freibad Stadtroda“
Stand: April 2015

§ 1 Fotowettbewerb

(1) Der Fotowettbewerb wird von der Stadtwerke Stadtroda GmbH (im Folgenden „SWS“ genannt) durchgeführt.

(2) Ein Teilnehmer nimmt am Fotowettbewerb teil, indem Er seine Bilder als Bilddatei (im Format: jpeg) über das Internetportal http://www.freibad-stadtroda.de einreicht. Die Teilnahme hat innerhalb der auf der Webseite genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit aller seiner Daten wie E-Mail- und/ oder Adresse eigenständig verantwortlich. Nur in der genannten Frist eingereichte Bilder nehmen am Fotowettbewerb teil. Zur Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte E-Mail-Eingang bei SWS. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland.

(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben vollständige und wahrheitsgemäß erfolgen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.

§ 3 Ausschluss vom Fotowettbewerb

(1) Bei einem Verstoß gegen diese allgemeinen Teilnahmebedingungen behält sich SWS das Recht vor, Personen von diesem Fotowettbewerb auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unlauterer Hilfsmittel bedienen oder sich durch Manipulation des Votings Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die unwahre Personenangaben machen.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Jeder Teilnehmer kann mit der festgelegten Anzahl von Bildern teilnehmen. Jedes Bild muss per Online-Formular über das Internetportal http://www.freibad-stadtroda.de im Format JPEG eingesendet werden. Die Pflichtangaben des Online-Formulars müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Jeder Teilnehmer muss die Teilnahmebedingungen gelesen haben und diese akzeptieren.

(2) Das Bild sollte mindestens 1.200 Pixel x 750 Pixel groß sein und im Format JPEG hochgeladen werden. Die Dateigröße ist auf sechs Megabyte begrenzt.

(3) Die Teilnahme ist ausschließlich über das Online-Formular möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge werden nicht zugelassen und auch nicht zurückgeschickt.

(4) Jedes über das Online-Formular zur Verfügung gestellte Bild steht ab Veröffentlichung auf www.freibad-stadtroda.de gemäß den Wettbewerbsbedingungen zur Bewertung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

(5) Jedes eingereichte Bild wird beim Datei-Upload durch die für die Teilnahme erforderlichen Angaben – Benutzername, E-Mail-Adresse, Bildname, kurze Bildbeschreibung und Datum des Uploads – versehen und auf diese Weise in einer speziellen Datenbank von http://www.freibad-stadtroda.de gespeichert. Die Angaben werden in den entsprechenden Feldern des Formulars eingetragen.

(6) Die Gewinner werden von der SWS schriftlich postalisch und/oder per E-Mail benachrichtigt und können auf http://www.freibad-stadtroda.de und auf der „Freibad Stadtroda Facebook-Seite“ namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner hiermit ausdrücklich einverstanden.

§ 5 Urheberrechte

(1) Jeder Teilnehmer versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Du stellst weiterhin sicher, dass die von dir übergebenen Daten nicht gegen Schutzrechte, wie Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs

Die SWS behält sich vor, den Fotowettbewerb ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu jedem Zeitpunkt zu unterbrechen oder zu beenden. Davon macht die SWS dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine Beendigung aus den vorher genannten Gründen durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die SWS von diesem Teilnehmer Schadenersatz verlangen.

§ 7 Haftung

SWS übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.

§ 8 Rechtseinräumung

(1) Jeder Teilnehmer räumt SWS die entsprechenden Rechte ein, das/die Bild/Bilder für seine Online Portale und alle weiteren digitalen Produkte, z.B. als Flyer zu nutzen und bereitzustellen. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

§ 9 Inhalte

(1) Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Der Upload entsprechender Bilder kann den Ausschluss vom Fotowettbewerb nach sich ziehen.

(2) Die SWS behält sich vor, hochgeladene Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

§ 10 Datenschutz

(1) Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf an datenschutz@freibad-stadtroda.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

§ 11 Freistellungsverpflichtung der Teilnehmer gegenüber SWS
(1) Du verpflichtest dich, uns von allen Schäden freizustellen, soweit wir wegen Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter (z.B. Marken-, Eigentums- und/oder Designrechten) in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten sowie aller Auslagen und Schäden, die uns direkt oder indirekt durch eine solche Inanspruchnahme entstehen.
(2) Du bist weiterhin verpflichtet, uns bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützten, insbesondere durch Auskunft und Beibringung von Unterlagen.

§ 12 Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: April 2015

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